Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind auf sämtliche Verträge zwischen Zaugg Schliesstechnik AG (nachfolgend „ZAUGG“) und Kunden betreffend Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen (wie z.B. Planung, Montage, Software-installationen, Kontrollen, Wartung, Störeinsätze, Beratung, Schulung usw.) anwendbar und schliessen die Anwendung von etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden aus. Als Kunden gelten sowohl Endkunden als auch Wiederverkäufer.
1.2 Von den AGB abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, soweit sie vorab von ZAUGG schriftlich bestätigt worden sind.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen ZAUGG und dem Kunden kommt mit der schriftlichen Annahme der Bestellung des Kunden durch ZAUGG („Auftragsbestätigung“) zustande. Lieferungen und Leistungen von ZAUGG sind in der Auftragsbestätigung abschliessend umschrieben. Als Vertragsbestandteile gelten in absteigender Priorität (i) die Auftragsbestätigung von ZAUGG, (ii) die Bestellung des Kunden, (iii) ein etwaiges ZAUGG-Angebot sowie (iv) die AGB. Anderweitige schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Kataloge, Broschüren, Preis-listen, Berichte, technische Zeichnungen und Pläne sowie Empfehlungen etc. stellen grund-sätzlich keine Angebote von ZAUGG oder Vertragsbestandteile dar und sind folglich nur dann verbindlich, wenn ZAUGG diese im Rahmen einer Auftragsbestätigung schriftlich für verbindlich erklärt.
3. Preise; Zahlungsbedingungen; Verzug; Verrechnungsverbot
3.1 Angebote, Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten. Alle Preise verstehen sich – mangels anderweitiger Vereinbarung – netto ab Werk in Schweizer Franken zzgl. MwSt. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Verpackung etc. gehen zu Lasten des Kunden. Montage und Installation sind im Kaufpreis nicht enthalten.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart wurde, sind ZAUGG-Rechnungen sofort fällig und bis spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen, ohne Skonto und ohne Abzug. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag dem in der Rechnung angegebenen Konto in Schweizer Franken gutgeschrieben ist und zur freien Verfügung von ZAUGG steht. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum einen Verzugszins zu entrichten, der 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt, mindestens jedoch 8% beträgt.
3.3 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nicht zulässig.
3.4 Der Mindestfakturawert beträgt CHF 50.– zuzüglich Porto und Verpackung, für Bestellwerte unter CHF 50.00 verrechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 30.– pro Bestellung
4. Übergang von Nutzen und Gefahr
4.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Kunden über.
4.2 Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die ZAUGG nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.
5. Eigentumsvorbehalt
ZAUGG bleibt Eigentümer seiner gesamten Lieferungen, bis die Rechnungen gemäss Auftragsbestätigung vollständig bezahlt sind. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt der Kunde ZAUGG, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den anwendbaren Gesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde wird die gelieferten Waren auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instandhalten, separat lagern und zu Gunsten von ZAUGG gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von ZAUGG weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
6. Lieferung; Liefertermine
6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse. Wird keine solche angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. Der Versand aller Waren erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden und wird nur auf dessen Wunsch transportversichert. Ohne besondere Instruktion des Kunden ist ZAUGG frei in der Wahl der Versandart. Der Kunde hat die Lieferungen nach Erhalt umgehend zu prüfen und etwaige Transportschäden dem Transportunternehmen zu melden.
6.2 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von ZAUGG schriftlich bestätigt wurden. Kann ZAUGG Liefertermine nicht einhalten, informiert sie den Kunden umgehend. ZAUGG hat Anspruch auf eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen. Teillieferungen sind ausdrücklich zulässig. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Annahmeverweigerung. Das Recht des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzögerungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7. Änderung oder Stornierung von Bestellungen
Nach erfolgter Auftragsbestätigung durch ZAUGG können Bestellungen des Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von ZAUGG geändert oder storniert werden. Eine Änderung wird am Tag der schriftlichen Zustimmung von ZAUGG wirksam. In diesem Fall hat der Käufer sämtliche direkten und indirekten Kosten oder Aufwendungen zu erstatten, die ZAUGG durch die Änderung entstanden sind.
8. Rücksendungen
Ware, die Zaugg Schliesstechnik AG der Bestellung entsprechend bestätigt und geliefert hat, kann nur mit Zustimmung der Zaugg Schliesstechnik AG innert 30 Tagen ab Warenerhalt zurückgesandt werden. Sofern sich die Ware in einwandfreiem, original verpacktem Zustand befindet und eine Lieferschein-Kopie beiliegt, wird für Lagerartikel eine Gutschrift von maximal 70% erstellt. Pro Artikelposition werden für Funktionsprüfung und Einlagerung maximal 30.00 CHF in Abzug gebracht. Für kundenspezifisch bestellte oder produzierte Ware wird keine Gutschrift erstellt. Allfällige Versand- und Verpackungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Rücksenders.
9. Verpackung
Die Verpackungskosten für Waren sind nicht im Preis inbegriffen und werden von ZAUGG separat in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.
10. Dienstleistungen
10.1 Das Honorar für Dienstleistungen von ZAUGG, Pikettdienstzuschläge sowie Einsatzpauschalen und Reisekosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von ZAUGG.
Zaugg behält sich das Recht vor, die Preisliste jederzeit anzupassen.
10.2 Der Kunde macht ZAUGG rechtzeitig auf alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie sonstigen Besonderheiten aufmerksam, die bei der Erbringung von Dienstleistungen beachtet werden müssen.
10.3 Der Kunde stellt sicher, dass die Bauarbeiten soweit fortgeschritten sind und alle nötigen Vorkehrungen getroffen wurden, dass ZAUGG ihre Dienstleistungen ohne Behinderung oder Unterbrechungen erbringen kann. Der Kunde muss ZAUGG mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich über einen geeigneten Ausführungstermin informieren und mit den erforderlichen Unterlagen bedienen.
10.4 Werden Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht, stellt der Kunde die erforderlichen Anschlüsse, Versorgungsstrom, Notstromversorgung, Stellflächen, Arbeitsplätze sowie die nötige Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung.
10.5 Sind Mehrarbeiten oder Überzeiten erforderlich oder entstehen Wartezeiten aus Gründen, die ZAUGG nicht zu vertreten hat (bauseitige Verzögerungen, Verletzung der vorstehenden Mitwirkungspflichten, Rücksichtnahme auf hausgebundene Vorschriften usw.), trägt der Kunde die zusätzlichen Honorar-, Reise- und Verpflegungskosten nach Massgabe der jeweils gültigen Preisliste. ZAUGG ist jederzeit berechtigt, für die Erbringung von Dienstleistungen Dritte beizuziehen bzw. die Dienstleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
11. Abnahme; Mängelrüge
Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel innert 7 Tagen seit Lieferung schriftlich per Einschreiben oder per Fax zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Der Kunde darf die Annahme von Waren wegen geringfügigen Defekten, die die Funktionstüchtigkeit der Lieferungen oder Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, nicht verweigern.
12. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Empfang der Lieferungen und Leistungen oder, soweit ZAUGG auch Dienstleistungen erbringt, mit deren Beendigung. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und ZAUGG Gelegen-heit gibt, den Mangel zu beheben.
13. Haftung
13.1 Die Haftung von ZAUGG setzt die rechtzeitige Erhebung von Mängelrügen durch den Kunden voraus.
13.2 Die Haftung von ZAUGG ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte oder Folgeschäden wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie für andere mittelbare oder unmittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Software wird generell keine Gewährleistung/Haftung übernommen. Insbesondere übernimmt ZAUGG keine Gewährleistung bzw. Haftung für den ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb der Software unter beliebigen Einsatzbedingungen noch für den störungsfreien Betrieb in Verbindung mit anderen vom Kunden betriebenen Software-Programmen.
13.3 Bei Mängeln, für welche ZAUGG gemäss obenstehenden Bestimmungen haftet, behebt sie die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen von ZAUGG liegt. Preisminderung oder Wandlung sind ausgeschlossen. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
14. Geheimhaltung
Als vertraulichen Informationen gelten (i) Informationen bezüglich der Produkte, unabhängig von ihrem Träger (Konstruktionen, Handbücher, Software, Hardware usw.), (ii) alle anderen Informationen, die im Sinne dieser AGB anerkannt werden müssen und (iii) Informationen bezüglich der industriellen oder Handelstätigkeiten von ZAUGG. Über vertrauliche Informationen hat der Kunde strikte Geheimhaltung zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZAUGG Dritten bekannt zu geben. Der Kunde wird zudem sämtliche erforderlichen Massnahmen treffen, um die unbewilligte Freigabe von vertraulichen Informationen zu verhindern und seinen Angestellten nur soweit erforderlich Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren und die Angestellten im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Verstösst der Kunde gegen die Geheimhaltungsverpflichtung, hat er ZAUGG für alle Schäden oder Verluste schadlos zu halten, einschliesslich entgangenen Gewinns.
15. Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt die ausschliesslichen Rechte von ZAUGG am geistigen Eigentum sowie am Know-how im Zusammenhang mit sämtlichen Waren, Lieferungen und Leistungen, sowie an sämtlichen Dokumentationen wie z.B. Offerten, Produktebeschreibungen und Handbüchern, technischen Unterlagen etc. ZAUGG ist alleinige Inhaberin sämtlicher Schutzrechte im Zusammenhang mit ihren Produkten und Dienstleistungen, insbesondere, aber nicht ausschliesslich Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte etc. sowie an allem Know-how und an weiteren mit den Produkten im Zusammenhang stehenden Rechten. Das ausschliessliche Geistige Eigentum von ZAUGG erstreckt sich auch auf Neu- und Weiterentwicklungen, Modifikationen und Verbesserungen von Produkten, neuen Software-releases und -patches etc. Die Nutzung des geistigen Eigentums durch den Kunden ist beschränkt auf den vereinbarten Zweck. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von ZAUGG.
16. Datenschutz
ZAUGG ist berechtigt, im Rahmen der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Kunden zu bearbeiten. Der Kunde ist insbesondere damit einverstanden, dass ZAUGG solche Daten auch Dritten in der Schweiz und im Ausland zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehungen bekanntgeben wird.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
17.2 Die AGB sind jeweils in ihrer aktuellen Version auf der Website www.zaugg-sicher.ch publiziert. ZAUGG ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern.
17.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht).
18.2 Gerichtsstand ist Luzern LU. Zaugg Schliesstechnik AG ist jedoch auch berechtigt, den Kunden alternativ an dessen Sitz zu belangen.